Stand: Januar 2023

Fotoatelier Schwartz

Hochwaldweg 14

22149 Hamburg


040 58 96 26 00

040 / 32 53 50 64


Kontakt

www.fotoatelier-schwartz.de


USt – IdNr.: DE 278137079


AGB

Geltung der Geschäftsbedingungen

Die folgenden AGB gelten für alle von der Firma Fotoatelier-Schwartz, Waldemar Schwartz, Hochwaldweg 14, in 22149 Hamburg durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Für den Online-Bilderdienst auf www.fotoatelier-schwartz.de gelten separate Bedingungen. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung. Ein Widerspruch des Kunden gegen die AGB ist schriftlich innerhalb von fünf Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Deren Gültigkeit setzt grundsätzlich die schriftliche Anerkennung des Fotografen voraus.


Produktionshonorar und Nebenkosten

Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Bildautor nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der Bildautor auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die dem Bildautor im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z.B. für Filmmaterial, Laborarbeiten, Fotomodelle, Reisen). Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, kann der Bildautor Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Die zu übertragenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkoste


Produktionsaufträge

Angebot/Kostenvoranschläge des Fotografen sind unverbindlich. Kostenerhöhungen im Laufe der Produktion sind dann durch den Fotografen anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich angesetzten Gesamtkosten von mehr als 10% absehbar ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten. Sofern nicht anders vereinbart, werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.

Sind dem Fotografen innerhalb von fünf Werktagen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Hat der Kunde dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Kunde während oder nach der Auftragsproduktion Änderungen, so hat er die damit verbundenen Mehrkosten zu tragen. Im Falle der Bereitstellung der Daten in einer Onlinegallerie gilt eine Frist von 14 Tagen, innerhalb derer die Daten vom Kunden heruntergeladen werden können. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Negative und digitale Rohdaten (insbesondere sog. RAW-Dateien) verbleiben beim Fotografen. Eine Ausnahme besteht darin, dass diese Daten gelöscht werden, wenn der Kunde die Rechte an den Daten erwirbt. Eine Herausgabe an den Kunden erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung. Der Kunde verpflichtet sich, erforderliche Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Kunde die Aufnahmeobjekte nach Aufforderung nicht innerhalb von fünf Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Kunden auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Kunden.


Urheber- und Nutzungsrecht

Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Aufnahmen nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht für die Verwendung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck übertragen. Jede darüber hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.


Nutzungsrechte

Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Bildautor berechtigt die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden. Die Übertragung und Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch an andere Redaktionen eines Verlags, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Bildautors. Jede Art der Veröffentlichung z.B. sozialer Netzwerke, Verlage bedarf der schriftlichen Zustimmung des Bildautors und nur mit Copyright des Urhebers. Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder Umgestaltung (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Colorierung) und jede Ver- änderung bei der Bildwiedergabe (z.B. Veröffentlichung in Ausschnitten) bedarf der vorherigen Zustimmung des Bildautors. Hiervon ausgenommen ist lediglich die Beseitigung ungewollter Unschärfen oder farblicher Schwächen mittels elektronischer Retusche. Bei jeder Bildveröffentlichung ist der Bildautor als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen.


Digitale Bildverarbeitung

Die Digitalisierung herkömmlicher Bilder und die Weitergabe von digitalen Bildern im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern ist nur zulässig, soweit die Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung und Verbreitung erfordert. Bilddaten dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer des Nutzungsrechts digital archiviert werden. Die Speicherung der Bilddaten in Online-Datenbanken oder sonstigen digitalen Archiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Bildautor und dem Auftraggeber. Bei der digitalen Erfassung der Bilder muss der Name des Bildautors mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden. Der Auftraggeber hat außerdem durch geeignete technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass diese Verknüpfung bei jeder Datenübermittlung, bei der Übertragung der Bilddaten auf andere Datenträger, bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt und der Bildautor jederzeit als Urheber der Bilder identifiziert werden kann.


Schutzrechte Dritter

Sofern nicht der Bildautor ausdrücklich zusichert, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung zu einer Bildveröffentlichung erteilt haben, obliegt die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter oder die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. dem Auftraggeber. Der Bildautor übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.


Vergütung

Für die Herstellung der Aufnahmen wird ein Honorar als Stunden-/Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahmen fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen. Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben gelieferte Druckerzeugnisse Eigentum des Fotografen.


Haftung

Der Kunde versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Kunde. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit gelieferter Druckerzeugnisse nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des jeweiligen Materials. Die Zusendung und Rücksendung von Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Kunden versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Aufnahmen zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.


Schadensersatz

Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche. Datenschutz Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Kunden können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.


Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.


 

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